Hochschulstart

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Hochschulstart bezeichnet seit 2008 die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), die von der Stiftung für Hochschulzulassung betrieben wird.

Aufgabe

Über Hochschulstart werden zentral sowohl für ausgewählte Studiengänge mit lokaler Zulassungsbeschränkung, als auch Studiengänge mit Numerus Clausus Studienplätze nach verschiedenen Kriterien vergeben.

Vergabekriterien

Für Humanmedizin gibt es derzeit drei Vergabeverfahren:

  1. Abiturbestnote
  2. Wartezeit
  3. Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Während im Verfahren nach Abiturbestnote ausschließlich die Note im Abitur zählt, wird im Verfahren nach Wartezeit als erstes Kriterium die Anzahl an Semestern gewertet, die man seit der Hochschulzulassung ohne Studium verbracht hat. Erst bei zu vielen Bewerbern mit gleicher Anzahl an Wartesemestern wird die Abiturnote als sekundäres Auswahlkriterium hinzugezogen. Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben die Universitäten zusätzlich die Möglichkeit, Plätze nach bestimmten Kriterien zu vergeben. So können bestimmte Fächerkombinationen im Abitur, die Teilnahme an Wettbewerben, das Absolvieren des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung für verbesserte Chancen sorgen.

Situation in Aachen

Mit Stand April 2015 ist im Modellstudiengang Medizin Aachen lediglich die Zulassung über Abiturnote und Wartezeit möglich. Im Auswahlverfahren der Hochschulen vergibt die RWTH Aachen die Plätze nach Abiturnote, zusätzliche Kriterien gibt es nicht.

Weblinks

Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Nada (Diskussion) 16:52, 4. Apr. 2015 (CEST)