Numerus Clausus
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Ein Numerus Clausus (NC) steht für eine Zulassungsbeschränkung der Hochschule, die sich auf den Abitur Notendurchschnitt, bzw. auf die Anzahl der Wartesemester der jeweiligen Bewerber bezieht. Es gibt insgesamt drei Zulassungsverfahren, die nacheinander ablaufen. Für den Studiengang Medizin erfolgt die Vergabe über Hochschulstart.
Da es auch im Medizinstudiengang nur begrenzte Kapazitäten gibt, liegt für diesen Studiengang ein NC vor, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Er ist davon abhängig wie viele Studierende sich mit welchem Schnitt an der jeweiligen Hochschule bewerben.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 16:02, 4. Apr. 2015 (CEST)