Krankenpflegepraktikum
Das Krankenpflegepraktikum ist das Praktikum, welches im Ganzen vor der Ärztlichen Basisprüfung absolviert sein muss.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Voraussetzungen
- 2 Dauer
- 3 Anerkennung des Krankenpflegepraktikums
- 3.1 Besonderheiten
- 3.1.1 Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Zivildienst
- 3.1.2 Freiwilliges Soziales Jahr
- 3.1.3 Sanitätsdienst der Bundeswehr
- 3.1.4 Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger
- 3.1.5 Ausbildung als Medizinisch Technische Assistenz
- 3.1.6 Ausbildung im Rettungsdienst
- 3.1 Besonderheiten
- 4 Weblinks
Voraussetzungen
Das Krankenpflegepraktikum kann nur dann anerkannt werden, wenn er nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, also des Abiturs o.ä. abgeleistet wird. Voraussetzungen für die Gültigkeit des Praktikums sind weiterhin, dass es auf einer Bettenstation eines Krankenhauses, bzw. einer Klinik abgeleistet wird (also nicht in einem Altenpflegeheim oder ähnlichem).
Dauer
Wie lange und bis wann?
Insgesamt sind 90 Tage Krankenpflegepraktikum abzuleisten. Diese sind Zulassungsvoraussetzung für die Ärztliche Basisprüfung.
- Wichtig
Bis zum Beginn des Zweiten Studienabschnitts sind 60 Tage Krankenpflegepraktikum nachzuweisen. Andernfalls gibt es keine Zulassung zum zweiten Studienabschnitt.
Aufteilung
Das Krankenpflegepraktikum kann in maximal drei Abschnitte unterteilt werden, da minimal ein Monat, also 30 Kalendertage, zu absolvieren sind. Unterbrochen werden darf das Praktikum für maximal 7 Tage, diese müssen jedoch im Anschluss direkt abgeleistet werden.
Wann?
Die Zeit, in der man das Krankenpflegepraktikum ableisten darf, ist ausschließlich die unterrichtsfreie Zeit. Darunter fallen die Zeit vor dem Studium, sowie die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien), sofern keine scheinpflichtigen Praktika in ihr stattfinden (wie zB. das Biopraktikum im ersten Semester).
Anerkennung des Krankenpflegepraktikums
Nach Abschluss des Krankenpflegepraktikums ist ein Formular von der entsprechenden Stelle unterschreiben zu lassen. Die Vordrucke hierfür finden sich unter den Weblinks.
Die Bescheinigung ist Herrn Galow, dem Jahrgangskoordinator des ersten Studienabschnitts, im Original, sowie als Kopie vorgelegt werden.
Besonderheiten
Bei Tätigkeiten, die vor dem Studium bereits mit pflegerischen Aufgaben zu tun hatten, können teilweise Tage des Krankenpflegepraktikums anerkannt zu werden. Hier empfiehlt es sich aber immer Rücksprache mit der Jahrgangskoordination zu halten.
Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Zivildienst
Hat dieser Dienst auf der Bettenstation eines Krankenhauses stattgefunden, so können bis zu 90 Tage Krankenpflegepraktikum angerechnet werden.
Freiwilliges Soziales Jahr
Auch ein FSJ auf der Bettenstation eines Krankenhauses kann als Krankenpflegepraktikum (bis zu 90 Tagen) anerkannt werden. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten im Altenheim, etc.
Sanitätsdienst der Bundeswehr
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch hier 90 Tage anrechenbar.
Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger
Auch bei einer abgeschlossenen Ausbildung für die oben genannten Berufe gibt es die Möglichkeit sich nach Vorlage des Abschlusszeugnisses 90 Tage anerkennen zu lassen.
Ausbildung als Medizinisch Technische Assistenz
In der Ausbildung muss auch hier ein Krankenpflegedienst abgeleistet werden. Dieser kann für das Medizinstudium ebenso anerkannt werden.
Ausbildung im Rettungsdienst
- Rettungsassistent
Insgesamt können 90 Tage anerkannt werden
- Rettungssanitäter
Hier können 26 Tage anerkannt werden.
Weblinks