Hochschulstart: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2015, 12:33 Uhr
Vorlage:Lektorat Hochschulstart bezeichnet seit 2008 die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), die von der Stiftung für Hochschulzulassung betrieben wird.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe
Über Hochschulstart werden zentral sowohl für ausgewählte Studiengänge mit lokaler Zulassungsbeschränkung, als auch Studiengänge mit Numerus Clausus Studienplätze nach verschiedenen Kriterien vergeben.
Vergabekriterien
Für Humanmedizin gibt es derzeit drei Vergabeverfahren:
- Abiturbestnote
- Wartezeit
- Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Während im Verfahren nach Abiturbestnote ausschließlich die Note im Abitur zählt, wird im Verfahren nach Wartezeit als erstes Kriterium die Anzahl an Semestern gewertet, die man seit der Hochschulzulassung ohne Studium verbracht hat. Erst bei zu vielen Bewerbern mit gleicher Anzahl an Wartesemestern wird die Abiturnote als sekundäres Auswahlkriterium hinzugezogen. Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben die Universitäten zusätzlich die Möglichkeit, Plätze nach bestimmten Kriterien zu vergeben. So können bestimmte Fächerkombinationen im Abitur, die Teilnahme an Wettbewerben, das Absolvieren des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung für verbesserte Chancen sorgen.
Situation in Aachen
Mit Stand April 2015 ist im Modellstudiengang Medizin Aachen lediglich die Zulassung über Abiturnote und Wartezeit möglich. Im Auswahlverfahren der Hochschulen vergibt die RWTH Aachen die Plätze nach Abiturnote, zusätzliche Kriterien gibt es nicht.