Grundsatzbeschluss
Grundsatzbeschlüsse sind Beschlüsse der Fachschaft Medizin, die mit der Intention gefasst wurden, ein wiederkehrendes Thema langfristig zu behandeln. Grundsatzbeschlüsse sind somit normale Beschlüsse mit längerer Wirkdauer.
Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Grundsatzbeschlüsse sind Anträge, die gemäß § 17 der Geschäftsordnung in in einer Lesung zusammengefasst werden können, sofern "nicht ein Mitglied der Fachschaftsvertretung ausdrücklich die Durchführung von drei Lesungen verlangt".[1]
Änderung eines Grundsatzbeschlusses
Ein Grundsatzbeschluss kann in derselben Legislaturperiode mit einer höheren Mehrheit als der des Beschlusses, in nachfolgenden Legislaturperioden mit mindestens der gleichen Mehrheit wie der des Beschlusses geändert oder abgeschafft werden.
Einzelnachweise
- ↑ Geschäftsordnung der Fachschaftsvertretung Medizin der RWTH-Aachen, § 17, Seite 6