Generalwiederholung

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Die Generalwiederholung ist der zweite Wiederholungsversuch von Klausuren im ersten Studienabschnitt. Studierende der Humanmedizin (im Gegensatz zu Studierenden der Zahnmedizin) können in Aachen nicht in den zweiten Studienabschnitt kommen, wenn sie Klausuren des ersten oder zweiten Semesters nicht bestanden haben. Die Generalwiederholung ist also die letzte Möglichkeit, im Studium weiterzukommen, ohne eine Ehrenrunde zu drehen.

Zeitpunkt

Die Generalwiederholung findet ein mal pro Jahr am Ende des Sommersemesters in der vorlesungsfreien Zeit statt. An zwei Tagen werden jeweils Wiederholungsprüfungen des ersten bzw. zweiten Semesters abgehalten. An diesen Tagen ist es auch möglich mehr als nur eine Kursprüfung zu wiederholen.

Format

Um die Auswertung zu beschleunigen, finden die Klausuren der Generalwiederholungen ausschließlich im Multiple-Choice-Format statt.

Bestehensgrenze

Die Bestehensgrenze liegt prinzipiell bei 60%. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bestehensgrenze gesenkt werden, Informationen darüber werden vom Jahrgangskoordinator des ersten Studienabschnitts rechtzeitig per Email kommuniziert. Darüberhinaus kommen die bestandenen Kurse (mit Prozentzahl) des ersten bzw. zweiten Semesters mit in die Wertung und können so das Bestehen der Generalwiederholung fördern.


  Icon warning.gif Bitte beachten: Die Informationen auf dieser Seite werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt! Sie ersetzen kein Beratungsgespräch und keine Lektüre von Dokumenten. Es gelten die aktuellen Kursordnungen, Emails und Regelungen des Modellstudiengangs Humanmedizin an der RWTH Aachen.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Nada (Diskussion) 15:38, 4. Apr. 2015 (CEST)