Studienbeitragsersatzmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die '''Studienbeitragsersatzmittel''' | + | Die '''Studienbeitragsersatzmittel''' (kurz ''SBE'') sind der Ersatz für die entfallenen Studienbeiträge. Sie werden vom Land gestellt und von der [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] verteilt. |
− | Die Größe der SBE | + | Die Größe der SBE beträgt jährlich etwa 1.000.000 €. |
− | Es gibt 2 Vergabekommissionen pro Jahr. Momentan | + | Es gibt 2 Vergabekommissionen pro Jahr. Momentan wird ein großer Teil des [[AIXTR]]s in der 1. Vergabekommission vom Studienjahr vergeben. Somit sind in der 2. VKS weniger Mittel zu vergeben. |
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Es werden keine Rücklagen gebildet. | Es werden keine Rücklagen gebildet. |
Version vom 9. Juni 2013, 20:29 Uhr
Die Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) sind der Ersatz für die entfallenen Studienbeiträge. Sie werden vom Land gestellt und von der Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel verteilt.
Die Größe der SBE beträgt jährlich etwa 1.000.000 €.
Es gibt 2 Vergabekommissionen pro Jahr. Momentan wird ein großer Teil des AIXTRs in der 1. Vergabekommission vom Studienjahr vergeben. Somit sind in der 2. VKS weniger Mittel zu vergeben.
Projekte die gefördert wurden sind unter anderem der Arbeitskreis Notfallmedizin, die AG E-learning, PAULA, Summerschool von GandHI oder Lehrvideos.
Es werden keine Rücklagen gebildet.
Die Rechenschaft über die Vergabe wird durch das Dekanat jährlich abgelegt.