Kategorie:Kommission: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Fakultätsrat insbesondere folgende ständige Fakultätskommissionen. Es existieren folgende feste Kommissionen, in Klammern jeweils die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Studierenden plus deren Vertreter | + | Fakultätsrat insbesondere folgende ständige Fakultätskommissionen. Es existieren folgende ''feste'' Kommissionen, in Klammern jeweils die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Studierenden plus deren Vertreter |
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*Ethik-Kommission (keine studentischen Vertreter) | *Ethik-Kommission (keine studentischen Vertreter) | ||
− | Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät. | + | Der Fakultätsrat wählt die lehrenden Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät. |
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+ | Zu den festen Kommissionen kommen noch ''Ad-hoc-Sturkturkommissionen'', die mit einem konkreten Auftrag eingerichtet und zeitlich begrenzt sind. Hierzu gehören u.a. [[Berufungskommission]]en. |
Version vom 5. April 2015, 12:01 Uhr
Die Kommissionen werden vom Fakultätsrat zur Beratung und zur Vorbereitung der Beschlüsse von Dekanat und Fakultätsrat insbesondere folgende ständige Fakultätskommissionen. Es existieren folgende feste Kommissionen, in Klammern jeweils die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Studierenden plus deren Vertreter
- Haushaltskommission (2 + 2)
- Studienkommission (4 + 4)
- Forschungskommission (2 + 2)
- Strukturkommission (2 + 2)
- Habilitationskommission (keine studentischen Vertreter)
- Bibliothekskommission (2 + 2)
- Qualitätsverbesserungskommission (5 studentische Vertreter, aus jeder Fachschaft der Fakultät mindestens einer)
- Ethik-Kommission (keine studentischen Vertreter)
Der Fakultätsrat wählt die lehrenden Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät.
Zu den festen Kommissionen kommen noch Ad-hoc-Sturkturkommissionen, die mit einem konkreten Auftrag eingerichtet und zeitlich begrenzt sind. Hierzu gehören u.a. Berufungskommissionen.
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