Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der [[Fachschaftsvertretung]] gewählt. | Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der [[Fachschaftsvertretung]] gewählt. | ||
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− | + | *[[Dekanat|Dekan]] (Vorsitz) | |
+ | *alle Prodekane | ||
+ | *ärztlicher Direktor | ||
+ | *kaufmännischer Direktor | ||
+ | *zwei weitere Mitarbeiter der [[Uniklinik]] | ||
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Version vom 4. April 2015, 10:09 Uhr
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Der Fakultätsrat ist das entscheidende Gremium der Fakultät. Hier wird entschieden, was in Kommissionen vorbereitet wird.
Er besteht aus mehreren Vertretern aus den drei Gruppen der
- Professoren (acht Mitglieder),
- wissenschaftlichen Mitarbeitern (drei Mitglieder) und
- Studierenden (vier Mitglieder).
Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der Fachschaftsvertretung gewählt. Zu den Mitgliedern mit (nur) beratender Funktion gehören: