Immatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2015, 15:27 Uhr
Um an einer Hochschule studieren zu können, muss man sich zu bestimmten Zeitpunkten bei der Hochschule mit im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen melden. Dieser Vorgang wird Immatrikulation oder Einschreibung genannt und führt zur Mitgliedschaft an der Hochschule. Man erhält eine sogenannte Matrikelnummer und wird zur zur Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen befähigt.
Die Matrikelnummer ist personalisiert und sollte nicht weiter gegeben werden, da man mit ihr unter anderem Prüfungsergebnisse einsehen kann.
Entsprechend wird die Ausschreibung aus der Studierendenliste der Hochschule als Exmatrikulation bezeichnet. Diese kann auch zwangsmäßig geschehen, z.B. wenn eine Prüfung auch beim letzten Versuch nicht bestanden wird. In diesem Fall spricht man von einer Zwangsexmatrikulation.