Studienbeitragsersatzmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Studienbeitragsersatzmittel''' (kurz ''SBE'') sind der Ersatz für die entfallenen Studienbeiträge. Sie werden vom Land gestellt und von der [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] verteilt.
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Die '''Studienbeitragsersatzmittel''' (kurz ''SBE'') sind der Ersatz für die abgeschafften [[Studiengebühren]]. Sie werden vom Land gestellt und von der [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] verteilt.
  
 
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Version vom 4. April 2015, 16:40 Uhr

Die Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) sind der Ersatz für die abgeschafften Studiengebühren. Sie werden vom Land gestellt und von der Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel verteilt.

Die Größe der SBE beträgt jährlich etwa 1.000.000 Euro.

Es gibt zwei Vergabekommissionen pro Jahr. Momentan wird ein großer Teil des AIXTRA in der ersten Vergabekommission vom Studienjahr vergeben. Somit sind in der zweiten VKS weniger Mittel zu vergeben.

Projekte die gefördert wurden sind unter anderem der Arbeitskreis Notfallmedizin, die AG E-learning, PAULA, Summerschool von GandHI oder Lehrvideos.

Es werden keine Rücklagen gebildet.

Die Rechenschaft über die Vergabe wird durch das Dekanat jährlich abgelegt.

Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Martin (Diskussion) 18:40, 4. Apr. 2015 (CEST)