Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates gehört neben der Beschlussfassung der Fakultätsordnung die Stellungnahme zum Strategie- und Entwicklungsplan der Fakultät und der Verteilung der diversen Fördergelder. Desweiteren ist er das Beschlussfassende Organ in Berufungsverfahren und kann Gast-, Honorar- und außerplanmäßige Professuren vergeben. | Zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates gehört neben der Beschlussfassung der Fakultätsordnung die Stellungnahme zum Strategie- und Entwicklungsplan der Fakultät und der Verteilung der diversen Fördergelder. Desweiteren ist er das Beschlussfassende Organ in Berufungsverfahren und kann Gast-, Honorar- und außerplanmäßige Professuren vergeben. |
Version vom 4. April 2015, 13:50 Uhr
Der Fakultätsrat ist das entscheidende Gremium der Fakultät. Hier wird beschlossen, was in Kommissionen vorbereitet wird.
Aufgabenbereich
Zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates gehört neben der Beschlussfassung der Fakultätsordnung die Stellungnahme zum Strategie- und Entwicklungsplan der Fakultät und der Verteilung der diversen Fördergelder. Desweiteren ist er das Beschlussfassende Organ in Berufungsverfahren und kann Gast-, Honorar- und außerplanmäßige Professuren vergeben.
Zusammensetzung
Vorsitzender mit beratender Funktion ist der Dekan. Seine Mitglieder stellen Vertreter aus den drei Gruppen der
- Professoren (acht Mitglieder),
- wissenschaftlichen Mitarbeitern (drei Mitglieder) und
- Studierenden (vier Mitglieder).
Die Vertreter der Studierenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen durch die Medizinstudierenden zusammen mit der Fachschaftsvertretung gewählt.
Weitere Mitgliedere mit (nur) beratender Funktion sind: