Kategorie:Kommission: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät. | Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät. |
Version vom 4. April 2015, 11:02 Uhr
Die Kommissionen werden vom Fakultätsrat zur Beratung und zur Vorbereitung der Beschlüsse von Dekanat und Fakultätsrat insbesondere folgende ständige Fakultätskommissionen. Es existieren folgende feste Kommissionen, in Klammern jeweils die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Studierenden plus deren Vertreter
- Haushaltskommission (2 + 2)
- Studienkommission (4 + 4)
- Forschungskommission (2 + 2)
- Strukturkommission (2 + 2)
- Habilitationskommission (keine studentischen Vertreter)
- Bibliothekskommission (2 + 2)
- Qualitätsverbesserungskommission (5 studentische Vertreter, aus jeder Fachschaft der Fakultät mindestens einer)
- Ethik-Kommission (keine studentischen Vertreter)
Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät.
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