Kassenprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bisher ist es dem [[Finanzreferent]]en jedoch immer gelungen, dies zu vermeiden.
 
Bisher ist es dem [[Finanzreferent]]en jedoch immer gelungen, dies zu vermeiden.
  
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Was über das Konto des AStAs '''nicht''' erstattet werden darf:
 
Was über das Konto des AStAs '''nicht''' erstattet werden darf:

Version vom 3. April 2015, 21:48 Uhr

Die Kassenprüfung wird einmal im Jahr durch den AStA und einen Vertreter der Fachschaft durchgeführt.

Hierbei wird auf folgendes geachtet:

  • ob die Überweisungen rechtens waren

Sollte die Kasse schlecht geführt sein, so kann es passieren, dass der Fachschaft die Kasse entzogen wird.

Bisher ist es dem Finanzreferenten jedoch immer gelungen, dies zu vermeiden.

Rechtliches

Was über das Konto des AStAs nicht erstattet werden darf:

  • Alkohol
  • Pfand

Rechnungen ab 500 Euro benötigen mindestens drei Vergleichsangebote und eine formlose Begründung, warum die entsprechende Buchung getätigt wurde.

Rechnungen ab 1000 Euro brauchen eine Genehmigung des Finanzreferenten des AStAs. Hierfür ist ein formloses Schreibe an finanzen@asta.rwth-aachen.de schicken und auf die Bestätigung per Post zu warten.

Die Überweisungen haben sich an die Finanzordnung zu halten.