Konstituierende Sitzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''konstituierende Sitzung''' der [[Fachschaftsvertretung]] ist die erste Fachschaftssitzung nach Bekanntgabe der Ergebnisse der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen. Sie wird spätestens 14 Tage nach der Bekanntgabe durch den Wahlleiter einberufen | Die '''konstituierende Sitzung''' der [[Fachschaftsvertretung]] ist die erste Fachschaftssitzung nach Bekanntgabe der Ergebnisse der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen. Sie wird spätestens 14 Tage nach der Bekanntgabe durch den Wahlleiter einberufen |
Version vom 3. April 2015, 17:56 Uhr
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Vorlage:Lektorat Die konstituierende Sitzung der Fachschaftsvertretung ist die erste Fachschaftssitzung nach Bekanntgabe der Ergebnisse der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen. Sie wird spätestens 14 Tage nach der Bekanntgabe durch den Wahlleiter einberufen
Inhaltsverzeichnis
Ablauf
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Der Wahlleiter gibt die Anzahl der Stimmen, die auf die einzelnen Kandidaten entfallen, offiziell bekannt. Die 13 Anwesenden mit den meisten Stimmen sind im Folgenden abstimmungsberechtigt.
Wahl des Schriftführers
Es wird ein Schriftführer bestimmt, der den Ablauf der konstituierenden Sitzung protokolliert.
Wahl des Vertretungsvorsitzenden
Nun wird von den stimmberechtigten Anwesenden in einer geheimen Wahl der Vertretungsvorsitzende der Fachschaft und seine Stellvertretung gewählt.
Wahl des Schriftführers
Im Anschluss an die Wahl des Vertretungsvoristzenden und seiner Stellvertretung wird der Schriftführer, oft auch Protokollant, für die Sitzungen der gerade begonnenen Legislaturperiode sowie seine Stellvertretung bestimmt. Ist dies geschehen, ist die konstituierende Sitzung offiziell beendet und geht in die erste reguläre Fachschaftssitzung der Legislaturperiode über.