Fachschaftsvertretungsvorsitz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Fachschaftsvertretungsvorsitz''' ist der Vorsitz der Fachschaftsvertretung an der RWTH Aachen, gewählt aus den Reihen von und durch die Mitglieder der Fachschaftsvertretung.
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Der '''Fachschaftsvertretungsvorsitz''' ist der Vorsitz der Fachschaftsvertretung an der RWTH Aachen, gewählt durch die Mitglieder der Fachschaftsvertretung.
  
 
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* die Fachschaftsvertretung regelmäßig und rechtzeitig zur Sitzung eingeladen wird
 
* die Fachschaftsvertretung regelmäßig und rechtzeitig zur Sitzung eingeladen wird
* die Fachschaftssitzungen ordentlich ablaufen.
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* das Recht, Mitglieder der Fachschaftsvertretung zur Ordnung zu rufen, zur Sache zu verweisen oder das Wort zu entziehen
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* das Recht, nicht-Mitgliedern von Fachschaftsvertretung oder -Rat das Rederecht einzuräumen oder zu entziehen
* das Recht, die Geschäftsordnung nach billigem Ermessen auszulegen.
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* das Recht, die Geschäftsordnung nach billigem Ermessen auszulegen
  
 
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Version vom 4. April 2015, 13:43 Uhr

Vorlage:Lektorat Der Fachschaftsvertretungsvorsitz ist der Vorsitz der Fachschaftsvertretung an der RWTH Aachen, gewählt durch die Mitglieder der Fachschaftsvertretung.

Wahl

Die Wahl des Fachschaftsvertretungsvorsitzes wird auf der Konstituierenden Sitzung direkt nach den Hochschulwahlen zusammen mit einem Stellvertreter für eine Legislaturperiode gewählt. Für die Wahl ist eine absolute Mehrheit erforderlich.[1]

Pflichten

Der Fachschaftsvertretungsvorsitz ist dafür verantwortlich, dass[2]

  • die Fachschaftsvertretung regelmäßig und rechtzeitig zur Sitzung eingeladen wird
  • die Fachschaftssitzungen ordentlich ablaufen

Rechte

Der Fachschaftsvertretungsvorsitz hat unter anderem[2]

  • das Hausrecht im Sitzungsraum
  • das Recht, Mitglieder der Fachschaftsvertretung zur Ordnung zu rufen, zur Sache zu verweisen oder das Wort zu entziehen
  • das Recht, nicht-Mitgliedern von Fachschaftsvertretung oder -Rat das Rederecht einzuräumen oder zu entziehen
  • das Recht, die Geschäftsordnung nach billigem Ermessen auszulegen

Einzelnachweise

Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Nada (Diskussion) 15:43, 4. Apr. 2015 (CEST)