Generalwiederholung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2015, 21:31 Uhr
Vorlage:Lektorat Die Generalwiederholung ist der zweite Wiederholungsversuch von Klausuren im ersten Studienabschnitt. Da Studierende der Humanmedizin (im Gegensatz zu Studierenden der Zahnmedizin) in Aachen nicht in den zweiten Studienabschnitt kommen können, wenn sie Klausuren des ersten oder zweiten Semesters nicht bestanden haben, ist die Generalwiederholung die letzte Möglichkeit, im Studium weiterzukommen, ohne ein Ehrenrunde zu drehen.
Zeitpunkt
Die Generalwiederholung findet einmal pro Jahr am Ende des Sommersemesters statt. An zwei Tagen werden jeweils Wiederholungsprüfungen des ersten bzw. zweiten Semesters abgehalten.
Format
Um die Auswertung zu beschleunigen, finden die Klausuren der Generalwiederholungen ausschließlich im Multiple-Choice-Format statt.
Bestehensgrenze
Die Bestehensgrenze liegt prinzipiell bei 60%. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bestehensgrenze gesenkt werden, Informationen darüber werden vom Jahrgangskoordinator des ersten Studienabschnitts rechtzeitig per Email kommuniziert.