Semesterabschlag: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(gesichtet, -lektorat) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
Der '''Semesterabschlag''' besteht aus eine pro Kopfpauschale und einem Sockelbetrag. | Der '''Semesterabschlag''' besteht aus eine pro Kopfpauschale und einem Sockelbetrag. | ||
− | Die Gelder werden vom | + | Die Gelder werden vom Sozialbeitrag der Studierendenschaft an den [[AStA]] über das Studierendenparlament weitergeleitet, dieser verteilt die Gelder auf die [[Fachschaftsvertretung]]en. Verwaltet werden diese Gelder von [[Finanzreferent]]en. Bei Bedarf kann ein [[Projekt]] über einen [[Antrag]] bei der Fachschaftsvertretung auf die Mittel zugreifen. |
[[Kategorie:Begriff]] | [[Kategorie:Begriff]] | ||
+ | [[Kategorie:Finanzen]] | ||
+ | {{Geprüft|--[[Benutzer:Matthias|Matthias]] ([[Benutzer Diskussion:Matthias|Diskussion]]) 17:44, 4. Apr. 2015 (CEST)}} |
Aktuelle Version vom 4. April 2015, 15:44 Uhr
Der Semesterabschlag besteht aus eine pro Kopfpauschale und einem Sockelbetrag.
Die Gelder werden vom Sozialbeitrag der Studierendenschaft an den AStA über das Studierendenparlament weitergeleitet, dieser verteilt die Gelder auf die Fachschaftsvertretungen. Verwaltet werden diese Gelder von Finanzreferenten. Bei Bedarf kann ein Projekt über einen Antrag bei der Fachschaftsvertretung auf die Mittel zugreifen.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 17:44, 4. Apr. 2015 (CEST)