Kategorie:Kommission: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Fakultätsrat wählt die lehrenden Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät. | Der Fakultätsrat wählt die lehrenden Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät. | ||
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Aktuelle Version vom 7. April 2017, 13:55 Uhr
Die Kommissionen werden vom Fakultätsrat zur Beratung und zur Vorbereitung der Beschlüsse von Dekanat und Fakultätsrat insbesondere folgende ständige Fakultätskommissionen. Es existieren folgende feste Kommissionen, in Klammern jeweils die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Studierenden plus deren Vertreter
- Haushaltskommission (2 + 2)
- Studienkommission (4 + 4)
- Forschungskommission (2 + 2)
- Strukturkommission (2 + 2)
- Habilitationskommission (keine studentischen Vertreter)
- Bibliothekskommission (2 + 2)
- Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel (Auch: Qualitätsverbesserungskommission) (5 studentische Vertreter, aus jeder Fachschaft der Fakultät mindestens einer)
- Ethik-Kommission (keine studentischen Vertreter)
Der Fakultätsrat wählt die lehrenden Mitglieder der ständigen Kommissionen. Der Dekan, die Prodekane sowie der Ärztliche Direktor und der Kaufmännische Direktor sind beratende Mitglieder in allen Kommissionen der Medizinischen Fakultät.
Zu den festen Kommissionen kommen noch Ad-hoc-Strukturkommissionen, die mit einem konkreten Auftrag eingerichtet und zeitlich begrenzt sind. Hierzu gehören u.a. Berufungskommissionen.
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