Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 16:38 Uhr
Die ehemaligen Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester wurden in NRW abgeschafft, der damals in ihnen enthaltene Semesterbeitrag wird allerdings weiterhin erhoben. Da durch sie wichtige Projekte gefördert wurden, werden sie seit ihrem Wegfall durch Landesmittel ersetzt. Diese werden als Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) bezeichnet. Die Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel (kurz VKS) ist für die gerechte Verteilung dieser Gelder zuständig.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 18:22, 4. Apr. 2015 (CEST)