Unbedenklichkeitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die '''Unbedenklichkeitsbescheinigung''' ist eine seit dem [[Semester|Wintersemester]] 2009/2010 Bescheinigung, die bei der [[Immatrikulation]] vorgelegt werden muss, sofern der Student vorher bereits an einer anderen Universität eingeschrieben war | + | Durch die Bescheinigung wird weisen Studierende nach, dass sie im gewählten Fach keinen Prüfungsanspruch verloren haben. Das kann der Fall sein, wenn an einer anderen Fakultät bereits Medizin studiert wurde und eine Prüfung (beispielsweise das Physikum) endgültig nicht bestanden wurde, was zur Zwangsexmatrikulation führt. |
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− | Für die Ausstellung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt (Stand: | + | Für die Ausstellung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt (Stand: April 2015<ref>[http://www.medizin.rwth-aachen.de/cms/Medizin/Studium/Absolventen/Bewerbung_und_Zulassung/~cuhw/Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Information der Medizinischen Fakultät]</ref>): |
* Name, Geburtsdatum und Geburtsort | * Name, Geburtsdatum und Geburtsort | ||
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:(Sollte dies nicht möglich sein, dann müsste eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass im Fach Medizin/Zahnmedizin/Logopädie kein Prüfungsanspruch verloren wurde.) | :(Sollte dies nicht möglich sein, dann müsste eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass im Fach Medizin/Zahnmedizin/Logopädie kein Prüfungsanspruch verloren wurde.) | ||
Aktuelle Version vom 4. April 2015, 16:27 Uhr
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine seit dem Wintersemester 2009/2010 benötigte Bescheinigung, die bei der Immatrikulation vorgelegt werden muss, sofern der Student vorher bereits an einer anderen Universität eingeschrieben war oder das Studium nach einer Unterbrechung erneut aufnehmen möchte. Durch die Bescheinigung wird weisen Studierende nach, dass sie im gewählten Fach keinen Prüfungsanspruch verloren haben. Das kann der Fall sein, wenn an einer anderen Fakultät bereits Medizin studiert wurde und eine Prüfung (beispielsweise das Physikum) endgültig nicht bestanden wurde, was zur Zwangsexmatrikulation führt. Erststudierende benötigen keine solche Bescheinigung.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt (Stand: April 2015[1]):
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort
- Versandadresse
- Bescheinigung der vorherigen Universität/Universitäten über die dort abgelegten Leistungen bzw. darüber, dass im Fach, das jetzt studiert werden soll, kein Prüfungsanspruch verloren wurde.
- (Sollte dies nicht möglich sein, dann müsste eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass im Fach Medizin/Zahnmedizin/Logopädie kein Prüfungsanspruch verloren wurde.)
Die Unterlagen sind an die Referentin für administrative Angelegenheiten zu schicken, die Bearbeitung dauert mindestens einen Werktag. Die Beantragung sollte also mit ausreichend Spielraum zum Ende der Immatrikulationsphase stattfinden.
Weblinks
- Offizielle Information der RWTH Aachen inklusive Muster-Download
- Information der Medizinischen Fakultät
Einzelnachweise