Zulassungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2015, 13:32 Uhr
Nach einer Bewerbung bei Hochschulstart erhält man im Falle eines Zulassungsangebots für den Studienwusch einen Zulassungsbescheid. Dieser ist für die Immatrikulation an der Hochschule notwendig und muss bei der Einschreibung mit anderen im Bescheid genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte es kein Zulassungsangebot geben, erhält man einen entsprechenden Ablehungsbescheid.