Antrag: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Anträge''' an die [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft Medizin]] können generell von jedem gestellt werden, die meisten Anträge werden aber aus [[Projekt]]en heraus gestellt. Bei den Anträgen handelt es sich entweder um materielle Unterstützung, Sachleistungen oder aber Geldbeträge.
 
'''Anträge''' an die [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft Medizin]] können generell von jedem gestellt werden, die meisten Anträge werden aber aus [[Projekt]]en heraus gestellt. Bei den Anträgen handelt es sich entweder um materielle Unterstützung, Sachleistungen oder aber Geldbeträge.
  

Version vom 2. April 2015, 18:02 Uhr

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Anträge an die Fachschaft Medizin können generell von jedem gestellt werden, die meisten Anträge werden aber aus Projekten heraus gestellt. Bei den Anträgen handelt es sich entweder um materielle Unterstützung, Sachleistungen oder aber Geldbeträge.

Ein häufiges Beispiel einer Sachleistung ist der Transponderantrag.

Die Vertretung der Fachschaft entscheidet mittels einfacher Mehrheit über diese Anträge.

Für Beratung bei Anträgen ist der Referent für Finanzen zuständig.

Das Geld für Anträge kann aus verschiedenen Quellen kommen, einerseits ist es möglich dass das Geld aus dem Semesterabschlag kommt, oder aber es kann von den Rücklagen der Fachschaft kommen, außerdem gibt es die Möglichkeit das das Geld vom FdMSA aus der verschiedenen Sparten oder der Fachschaftssparte beantragt wird.

Die Geldbeträge werden nur gegen Aushändigung einer Rechnung, und in der Regel nur als Kostenübernahme, als Ausfallbürgschaft oder als Darlehen gestattet.

Für Anträge bei Projekten die sich mit einem Event befassen ist es sehr Sinnvoll einen Finanzplan vorzulegen.

Bei den Projekten der Fachschaft Medizin wird eine Offenlegung aller Sponsoren gefordert, und dass diese von der Vertretung abgestimmt werden.