Unbedenklichkeitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. August 2013, 11:37 Uhr
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine seit dem Wintersemester 2009/2010 Bescheinigung, die bei der Immatrikulation vorgelegt werden muss, sofern der Student vorher bereits an einer anderen Universität eingeschrieben war, oder das Studium nach einer Unterbrechung erneut aufnehmen möchte. Durch die Bescheinigung wird sichergestellt, dass der Studierende im gewählten Fach keinen Prüfungsanspruch verloren hat. Das kann der Fall sein, wenn an einer anderen Fakultät bereits Medizin studiert wurde, und eine Prüfung (beispielsweise das Physikum) endgültig nicht bestanden wurde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur notwendig, wenn vor Beginn des Studiums bereits ein Studium stattgefunden hat. Erststudierende, die direkt nach dem Abitur beginnen, benötigen keine Bescheinigung.
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt (Stand: August 2013[1]):
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort
- Versandadresse
- Bescheinigung der vorherigen Universität/Universitäten über die dort abgelegten Leistungen / bzw. darüber, dass im Fach das jetzt studiert werden soll, kein Prüfungsanspruch verloren wurde.
- (Sollte dies nicht möglich sein, dann müsste eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass im Fach Medizin/Zahnmedizin/Logopädie kein Prüfungsanspruch verloren wurde.)
Die Unterlagen sind an die Referentin für administrative Angelegenheiten zu schicken, die Bearbeitung dauert mindestens einen Werktag. Die Beantragung sollte also mit ausreichend Spielraum zum Ende der Immatrikulationsphase stattfinden.
Weblinks
- Offizielle Information der RWTH Aachen inklusive Muster-Download
- Information der Medizinischen Fakultät
Einzelnachweise