Konto: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Girokonto== | ==Girokonto== | ||
− | |||
Das Giro ist ein Konto ohne Zinsen. Hier werden die meißten Überweisungen getätigt. | Das Giro ist ein Konto ohne Zinsen. Hier werden die meißten Überweisungen getätigt. | ||
==Rücklagen== | ==Rücklagen== | ||
− | |||
Die Fachschaft ist dazu verpflichtet nach §18 der [http://www.stud.rwth-aachen.de/satzung/finanzordnung.php Finanzordnung der Studierendenschaft] Rücklagen zu bilden. | Die Fachschaft ist dazu verpflichtet nach §18 der [http://www.stud.rwth-aachen.de/satzung/finanzordnung.php Finanzordnung der Studierendenschaft] Rücklagen zu bilden. | ||
Diese beinhalten mindestens 5% der Einnahmen durch den [[Semesterabschlag]], maximal aber 50% der Einnahmen durch den Semesterabschlag. | Diese beinhalten mindestens 5% der Einnahmen durch den [[Semesterabschlag]], maximal aber 50% der Einnahmen durch den Semesterabschlag. | ||
− | Wenn Rücklagen zurückgeführt werden sollen ist dieses durch einen [[ | + | Wenn Rücklagen zurückgeführt werden sollen ist dieses durch einen [[Haushaltsplan]] zu bestimmen. Die Rücklage muss auf einem ''sicheren'' zinsbringenden Konto angelegt werden, wie zB. ein Tagesgeld-Konto. |
===Sonder-/Erneuerungsrücklagen=== | ===Sonder-/Erneuerungsrücklagen=== | ||
− | |||
Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem ''sicheren'' Konto. | Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem ''sicheren'' Konto. | ||
Zeile 20: | Zeile 17: | ||
==FDMSA== | ==FDMSA== | ||
− | |||
Dies ist kein Konto der Studierendenschaft. | Dies ist kein Konto der Studierendenschaft. | ||
Version vom 25. Mai 2013, 09:41 Uhr
Die Fachschaft hat mehrere Konten. Hierzu gehört mindestens ein Girokonto, auf dem sich die alltäglichen Überweisungen abspielen. Die Konten werden durch den Finanzreferenten verwaltet.
Inhaltsverzeichnis
Girokonto
Das Giro ist ein Konto ohne Zinsen. Hier werden die meißten Überweisungen getätigt.
Rücklagen
Die Fachschaft ist dazu verpflichtet nach §18 der Finanzordnung der Studierendenschaft Rücklagen zu bilden.
Diese beinhalten mindestens 5% der Einnahmen durch den Semesterabschlag, maximal aber 50% der Einnahmen durch den Semesterabschlag.
Wenn Rücklagen zurückgeführt werden sollen ist dieses durch einen Haushaltsplan zu bestimmen. Die Rücklage muss auf einem sicheren zinsbringenden Konto angelegt werden, wie zB. ein Tagesgeld-Konto.
Sonder-/Erneuerungsrücklagen
Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem sicheren Konto.
Um dieses zurückzuführen muss im Antrag angegeben sein, dass es sich entweder um eine Erneuerung einen Ersatz oder um eine Sonderausgabe die den aktuellen Haushalt übersteigt. Eine Kopie des ausgefülten Antrags sollte an die Kassenanweisung gehäftet werden.
FDMSA
Dies ist kein Konto der Studierendenschaft.
Sollte die Fachschaft für nicht die Mittel haben, so kann auch generell ein Antrag an den FdMSA geschrieben werden.