Rechenschaftsbericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Rechenschaftbericht''' ist die Rechtfertigung der Arbeit von Personen die in der [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft]] ein Amt bekleiden. Der Bericht wird zum Ende jeder Wahlperiode und mit dem Ausscheiden des Amtsinhabers abgegeben. Die [[Fachschaftvertretung]] stimmt im Anschluss an den Rechenschaftsbericht über die Entlastung ab.
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Der '''Rechenschaftbericht''' ist die Rechtfertigung der Arbeit von Personen die in der [[Fachschaft (Gemeinschaft)|Fachschaft]] ein Amt bekleiden. Der Bericht wird zum Ende jeder Wahlperiode und mit dem Ausscheiden des Amtsinhabers abgegeben. Die [[Fachschaftsvertretung]] stimmt im Anschluss an den Rechenschaftsbericht über die Entlastung ab.
  
 
Die Entlastung entbindet den Amtsinhaber von seinen Pflichten über die Periode die der Rechenschaftsbericht beinhaltet.
 
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Version vom 24. Mai 2013, 17:18 Uhr

Der Rechenschaftbericht ist die Rechtfertigung der Arbeit von Personen die in der Fachschaft ein Amt bekleiden. Der Bericht wird zum Ende jeder Wahlperiode und mit dem Ausscheiden des Amtsinhabers abgegeben. Die Fachschaftsvertretung stimmt im Anschluss an den Rechenschaftsbericht über die Entlastung ab.

Die Entlastung entbindet den Amtsinhaber von seinen Pflichten über die Periode die der Rechenschaftsbericht beinhaltet.