Studienbeitragsersatzmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Studienbeitragsersatzmittel''' (kurz ''SBE'') sind der Ersatz für die entfallenen Studienbeiträge. Sie werden vom Land gestellt und von der [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] verteilt.
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Die '''Studienbeitragsersatzmittel''' (kurz ''SBE'') sind der Ersatz für die abgeschafften [[Studiengebühren]]. Sie werden vom Land gestellt und von der [[Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel]] verteilt.
  
Die Größe der SBE beträgt jährlich etwa 1.000.000 €.
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Die Höhe der SBE beträgt jährlich etwa 1 Million Euro, die in zwei Runden vergeben werden. Ein Großteil der Ausgaben fließt derzeit in die Realisierung des [[AIXTRA]], studentische [[Kategorie:Projekte|Projekte]] die gefördert wurden sind unter anderem der [[Arbeitskreis Notfallmedizin]], die [[AG E-learning]], [[PAULA]], oder die Summerschool von [[GandHI]].  
  
Es gibt 2 Vergabekommissionen pro Jahr. Momentan wird ein großer Teil des [[AIXTRA]] in der 1. Vergabekommission vom Studienjahr vergeben. Somit sind in der 2. VKS weniger Mittel zu vergeben.
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Es werden keine Rücklagen gebildet. Die Rechenschaft über die Vergabe wird durch das Dekanat jährlich abgelegt.
 
 
Projekte die gefördert wurden sind unter anderem der [[Arbeitskreis Notfallmedizin]], die [[AG E-learning]], [[PAULA]], Summerschool von [[GandHI]] oder Lehrvideos.
 
 
 
Es werden keine Rücklagen gebildet.
 
 
 
Die Rechenschaft über die Vergabe wird durch das Dekanat jährlich abgelegt.
 
  
 
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2016, 11:49 Uhr

Die Studienbeitragsersatzmittel (kurz SBE) sind der Ersatz für die abgeschafften Studiengebühren. Sie werden vom Land gestellt und von der Vergabekommission für Studienbeitragsersatzmittel verteilt.

Die Höhe der SBE beträgt jährlich etwa 1 Million Euro, die in zwei Runden vergeben werden. Ein Großteil der Ausgaben fließt derzeit in die Realisierung des AIXTRA, studentische die gefördert wurden sind unter anderem der Arbeitskreis Notfallmedizin, die AG E-learning, PAULA, oder die Summerschool von GandHI.

Es werden keine Rücklagen gebildet. Die Rechenschaft über die Vergabe wird durch das Dekanat jährlich abgelegt.