Fachschaftsvertretungsvorsitz: Unterschied zwischen den Versionen
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* das Recht, Mitglieder der Fachschaftsvertretung zur Ordnung zu rufen, zur Sache zu verweisen oder das Wort zu entziehen | * das Recht, Mitglieder der Fachschaftsvertretung zur Ordnung zu rufen, zur Sache zu verweisen oder das Wort zu entziehen | ||
− | * das Recht, nicht-Mitgliedern | + | * das Recht, nicht-Mitgliedern der Fachschaft Medizin das Rederecht einzuräumen oder zu entziehen |
* das Recht, die Geschäftsordnung nach billigem Ermessen auszulegen | * das Recht, die Geschäftsordnung nach billigem Ermessen auszulegen | ||
Aktuelle Version vom 17. Juni 2016, 18:24 Uhr
Der Fachschaftsvertretungsvorsitz ist der Vorsitz der Fachschaftsvertretung an der RWTH Aachen, gewählt durch die Mitglieder der Fachschaftsvertretung.
Inhaltsverzeichnis
Wahl
Die Wahl des Fachschaftsvertretungsvorsitzes wird auf der Konstituierenden Sitzung direkt nach den Hochschulwahlen zusammen mit einem Stellvertreter für eine Legislaturperiode gewählt. Für die Wahl ist eine absolute Mehrheit erforderlich.[1]
Pflichten
Der Fachschaftsvertretungsvorsitz ist dafür verantwortlich, dass[2]
- die Fachschaftsvertretung regelmäßig und rechtzeitig zur Sitzung eingeladen wird
- die Fachschaftssitzungen ordentlich ablaufen
Rechte
Der Fachschaftsvertretungsvorsitz hat unter anderem[2]
- das Hausrecht im Sitzungsraum
- das Recht, Mitglieder der Fachschaftsvertretung zur Ordnung zu rufen, zur Sache zu verweisen oder das Wort zu entziehen
- das Recht, nicht-Mitgliedern der Fachschaft Medizin das Rederecht einzuräumen oder zu entziehen
- das Recht, die Geschäftsordnung nach billigem Ermessen auszulegen
Einzelnachweise
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Nada (Diskussion) 15:43, 4. Apr. 2015 (CEST)