Immatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Um an einer Hochschule studieren zu können, muss man sich zu bestimmten Zeitpunkten beim Studierendensekreteriat der Hochschule mit im [[Zulassungsbescheid]] geforderten Unterlagen melden. Hierzu gehört u.a. eine [[Unbedenklichkeitsbescheinigung]], falls man bereits an einer anderen Universität immatrikuliert war. Dieser Vorgang wird '''Immatrikulation''' oder Einschreibung genannt und führt zur Mitgliedschaft an der Hochschule. Man erhält eine sogenannte Matrikelnummer und wird zur zur Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen befähigt. Das Studierendensekreteriat der RWTH Aachen ist im [[SuperC]].
 
 
Um an einer Hochschule studieren zu können, muss man sich zu bestimmten Zeitpunkten bei der Hochschule mit im [[Zulassungsbescheid]] geforderten Unterlagen melden. Dieser Vorgang wird '''Immatrikulation''' oder Einschreibung genannt und führt zur Mitgliedschaft an der Hochschule. Man erhält eine sogenannte Matrikelnummer und wird zur zur Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen befähigt.
 
  
 
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Entsprechend wird die Ausschreibung aus der Studierendenliste der Hochschule als '''Exmatrikulation''' bezeichnet. Diese kann auch zwangsmäßig geschehen, z.B. wenn eine Prüfung auch beim letzten Versuch nicht bestanden wird. In diesem Fall spricht man von einer Zwangsexmatrikulation.
  
 
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 16:28 Uhr

Um an einer Hochschule studieren zu können, muss man sich zu bestimmten Zeitpunkten beim Studierendensekreteriat der Hochschule mit im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen melden. Hierzu gehört u.a. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls man bereits an einer anderen Universität immatrikuliert war. Dieser Vorgang wird Immatrikulation oder Einschreibung genannt und führt zur Mitgliedschaft an der Hochschule. Man erhält eine sogenannte Matrikelnummer und wird zur zur Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen befähigt. Das Studierendensekreteriat der RWTH Aachen ist im SuperC.

Die Matrikelnummer ist personalisiert und sollte nicht weiter gegeben werden, 
da man mit ihr unter anderem Prüfungsergebnisse einsehen kann.

Exmatrikulation

Entsprechend wird die Ausschreibung aus der Studierendenliste der Hochschule als Exmatrikulation bezeichnet. Diese kann auch zwangsmäßig geschehen, z.B. wenn eine Prüfung auch beim letzten Versuch nicht bestanden wird. In diesem Fall spricht man von einer Zwangsexmatrikulation.

Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 16:36, 4. Apr. 2015 (CEST)