Legislaturperiode: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 15:40 Uhr
Als Legislaturperiode wird der Zeitraum zwischen zwei konstituierenden Sitzungen bezeichnet. Sie beginnt und endet mit der Entlastung des Fachschaftsrats sowie der Wahl aller Ämter und Posten.
Diese Seite wurde Korrektur gelesen. Zum Zeitpunkt des Lektorats befanden sich nach Meinung des Lektors keine Fehler im Artikel. Gegengelesen von/am: --Matthias (Diskussion) 17:40, 4. Apr. 2015 (CEST)