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Die Fachschaft hat mehrere '''Konten'''. Hierzu gehört mindestens ein Girokonto, auf dem sich die alltäglichen Überweisungen abspielen. Die Konten werden durch den [[Finanzreferent]]en verwaltet. | Die Fachschaft hat mehrere '''Konten'''. Hierzu gehört mindestens ein Girokonto, auf dem sich die alltäglichen Überweisungen abspielen. Die Konten werden durch den [[Finanzreferent]]en verwaltet. | ||
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+ | Das Giro ist ein Konto ohne Zinsen. Hier werden die meißten Überweisungen getätigt. | ||
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+ | Die Fachschaft ist dazu verpflichtet nach §18 der Finanzordnung der Studierendenschaft Rücklagen zu bilden. | ||
+ | Diese beinhalten mindestens 5% der Einnahmen durch den [[Semesterabschlag]], maximal aber 50% der Einnahmen durch den Semesterabschlag. | ||
− | + | Wenn Rücklagen zurückgeführt werden sollen ist dieses durch einen [[Haushaltsplan]] zu bestimmen. Die Rücklage muss auf einem ''sicheren'' zinsbringenden Konto angelegt werden, wie zB. ein Tagesgeld-Konto. | |
− | Die Fachschaft | + | === Sonder-/Erneuerungsrücklagen === |
+ | Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem ''sicheren'' Konto. | ||
− | + | Um dieses zurückzuführen muss im [[Antrag]] angegeben sein, dass es sich entweder um eine Erneuerung einen Ersatz oder um eine Sonderausgabe die den aktuellen Haushalt übersteigt. Eine Kopie des ausgefülten Antrags sollte an die [[Kassenanweisung]] gehäftet werden. | |
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+ | Dies ist kein Konto der Studierendenschaft. | ||
− | + | Sollte die Fachschaft nicht die finanziellen Mittel zur Finanzierung eines Antrags haben, so kann auch generell ein Antrag an den [[FdMSA]] geschrieben werden. | |
− | + | == Weblinks == | |
+ | * [http://www.stud.rwth-aachen.de/satzung/finanzordnung.php Finanzordnung der Studierendenschaft] | ||
− | + | [[Kategorie:Finanzen]] | |
+ | {{Geprüft|--[[Benutzer:Matthias|Matthias]] ([[Benutzer Diskussion:Matthias|Diskussion]]) 17:24, 4. Apr. 2015 (CEST)}} |
Aktuelle Version vom 4. April 2015, 15:24 Uhr
Die Fachschaft hat mehrere Konten. Hierzu gehört mindestens ein Girokonto, auf dem sich die alltäglichen Überweisungen abspielen. Die Konten werden durch den Finanzreferenten verwaltet.
Inhaltsverzeichnis
Girokonto
Das Giro ist ein Konto ohne Zinsen. Hier werden die meißten Überweisungen getätigt.
Rücklagen
Die Fachschaft ist dazu verpflichtet nach §18 der Finanzordnung der Studierendenschaft Rücklagen zu bilden. Diese beinhalten mindestens 5% der Einnahmen durch den Semesterabschlag, maximal aber 50% der Einnahmen durch den Semesterabschlag.
Wenn Rücklagen zurückgeführt werden sollen ist dieses durch einen Haushaltsplan zu bestimmen. Die Rücklage muss auf einem sicheren zinsbringenden Konto angelegt werden, wie zB. ein Tagesgeld-Konto.
Sonder-/Erneuerungsrücklagen
Die Fachschaft hat Sonder- und Erneuerungsrücklagen gebildet. Diese liegen mit den restlichen Rücklagen auf dem sicheren Konto.
Um dieses zurückzuführen muss im Antrag angegeben sein, dass es sich entweder um eine Erneuerung einen Ersatz oder um eine Sonderausgabe die den aktuellen Haushalt übersteigt. Eine Kopie des ausgefülten Antrags sollte an die Kassenanweisung gehäftet werden.
FDMSA
Dies ist kein Konto der Studierendenschaft.
Sollte die Fachschaft nicht die finanziellen Mittel zur Finanzierung eines Antrags haben, so kann auch generell ein Antrag an den FdMSA geschrieben werden.
Weblinks