Darlehen: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Darlehen''' wird ein Geldbetrag oder eine Sache, ein sogenannates ''Sachdarlehen'', bezeichnet, welche zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird eine Rückzahlfrist, auch ''Fälligkeit'' genannt, ausgemacht, zu der das Darlehen verpflichtend vom Darlehensnehmer zurück erstattet werden muss. | Als '''Darlehen''' wird ein Geldbetrag oder eine Sache, ein sogenannates ''Sachdarlehen'', bezeichnet, welche zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird eine Rückzahlfrist, auch ''Fälligkeit'' genannt, ausgemacht, zu der das Darlehen verpflichtend vom Darlehensnehmer zurück erstattet werden muss. | ||
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Aktuelle Version vom 4. April 2015, 14:12 Uhr
Als Darlehen wird ein Geldbetrag oder eine Sache, ein sogenannates Sachdarlehen, bezeichnet, welche zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird eine Rückzahlfrist, auch Fälligkeit genannt, ausgemacht, zu der das Darlehen verpflichtend vom Darlehensnehmer zurück erstattet werden muss.