Darlehen: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Darlehen wird ein Geldbetrag oder eine Sache, sogenannates Sachdarlehen, bezeichnet, welche zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird eine Fälligkeit ausgemacht, zu der das Darlehen verpflichtend vom Darlehensnehmer zurück erstattet werden muss.
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Als '''Darlehen''' wird ein Geldbetrag oder eine Sache, ein sogenannates ''Sachdarlehen'', bezeichnet, welche zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird eine Rückzahlfrist, auch ''Fälligkeit'' genannt, ausgemacht, zu der das Darlehen verpflichtend vom Darlehensnehmer zurück erstattet werden muss.
  
 
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Version vom 4. April 2015, 14:12 Uhr

Vorlage:Lektorat

Als Darlehen wird ein Geldbetrag oder eine Sache, ein sogenannates Sachdarlehen, bezeichnet, welche zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird eine Rückzahlfrist, auch Fälligkeit genannt, ausgemacht, zu der das Darlehen verpflichtend vom Darlehensnehmer zurück erstattet werden muss.