Änderung Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO), Pflichtfamulatur Allgemeinmedizin


Seit dem 24.07.2012 ist die Novellierung der ÄAppO (Ärztliche Approbationsordnung) in Kraft getreten.

Die Änderungen, die sich durch diese Gesetzesänderung ergeben, werfen immer wieder Fragen auf, ob oder wie sich Ihr Studienverlauf durch die Novelle der ÄAppO ändert.
Hier sind einmal die relevanten Änderungen zusammengefasst, mit Bitte um Kenntnisnahme. Bitte berücksichtigen Sie, dass das BMG einen Entwurf für Übergangsregelungen bez. der PJ-Modalitäten und der Famulaturanerkennung  vorgesehen hat. Der Bundesrat wird in seiner Plenarsitzung am 14.12.2012 über den Referententwurf abstimmen. Erst dann können wir Ihnen detaillierte und verbindliche Information mitteilen.

 

Wann

Was

ab sofort

Das Praktische Jahr kann in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit durchgeführt werden. Die Anzahl der zulässigen Fehltage im Praktischen Jahr wird auf insgesamt 30 erhöht. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts dürfen nicht mehr als 20 Fehltage liegen. Die Famulatur kann künftig statt in einem Krankenhaus auch in einer stationären Rehabilitationseinrichtung abgeleistet werden.

02/2013

Die Famulatur ist für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung abzuleisten. Hierzu zählen die in § 73 Absatz 1a SGB V aufgeführten Allgemeinärzte, Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben. Durch diese Änderung entfällt die bisher bestehende Wahlmöglichkeit, einen Monat entweder in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung bzw. einer geeigneten ärztlichen Praxis oder in einem Krankenhaus bzw. einer stationären Rehabilitationseinrichtung abzuleisten. Da der Nachweis über die Ableistung der Famulatur dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beizufügen ist, ist von dieser Änderung (faktisch rückwirkend) auch betroffen, wer sich jetzt bereits im klinischen Studienabschnitt befindet und ab dem Prüfungsdurchgang Frühjahr 2014 den neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegt. Das Bundesministerium für Gesundheit plant deshalb eine Übergangsregelung, damit mindestens die Studierenden, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden und die Famulatur zuletzt in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 2012 vollständig absolviert haben, nicht noch einen fünften Monat der Famulatur, nun in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung, “nachmachen” müssen.

01.04.2013

Die Universitäten erstellen für die Durchführung der Ausbildung im Praktischen Jahr ein Logbuch. Den Studierenden wird ein Wahlrecht eingeräumt, das Praktische Jahr entweder in den Universitätskrankenhäusern ihrer Heimatuniversität und deren Lehrkrankenhäusern oder in anderen Universitätskrankenhäusern und deren Lehrkrankenhäusern durchzuführen. Hierzu ist keine Exmatrikulation an der Heimatuniversität nötig. Es gibt keine Änderungen bezüglich des PJ´s im Ausland.

08/2013

Prüfungsstruktur: Studierende, die das Praktische Jahr im August 2013 beginnen, sind der letzte Durchgang, der den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach altem Recht nach dem Praktischen Jahr ablegt.

04/2014

Prüfungsstruktur: Im Prüfungsdurchgang Frühjahr 2014 wird erstmals der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt und zusammen mit dem schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach altem Recht für den Frühjahrsturnus 2013 abgehalten.

05/2014

Prüfungsstruktur: Das Praktische Jahr beginnt nach dem neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Monat Mai. Hier ist  einmalig eine Zeitspanne von 9 Monaten vom Abschluss des 10. Semesters bis zum Beginn des PJ´s.

10/2014

Prüfungsstruktur: Im Prüfungsdurchgang Herbst 2014 wird zum letzten Mal für den Herbstturnus 2013 der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach dem Praktischen Jahr durchgeführt. Er wird zusammen mit dem neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vor dem Praktischen Jahr für den Herbstturnus 2014) abgehalten.

11/2014

Prüfungsstruktur: Das Praktische Jahr beginnt nach dem neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Monat November.

05-06/2015

Prüfungsstruktur: Der neue Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird erstmals durchgeführt.

Stufenweise ab 10/2015

Stellenwert der Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr: Bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Herbst 2015 haben die Universitäten sicherzustellen, dass 10 % ihrer Studierenden das Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren können, wenn sie das wollen.

(Bis zu Beginn 10/2017; Sicherstellung für 20 % ihrer Studierenden das Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren können. Bis zum Beginn des Praktischen Jahres im Herbst 2019; Sicherstellung dass alle Studierenden das Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren können, wenn sie das wollen.)

 

 

Julia Herold, Referentin für Studium der Fachschaft Medizin an der RWTH Aachen